Sprachen lernen

RUBRIK: INTEGRATIONSKURSE

Ich erhalte eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde:

  1. Sprachschule meiner Wahl suchen → Link der Sprachkursträgerliste auf: www.hamburg.de/integrationskurse/ und/ oder /bamf-navi.bamf.de/
  2. Anmeldung und Einstufungstest beim Sprachkursträger
  3. Falls vorhanden: die Nachweise über Sozialleistungen bei der Sprachschule für die Kostenbefreiung abgeben (Anträge beim BAMF werden von der Sprachschule gestellt)
  4. Bei Bedarf: einen Fahrtkostenantrag beim BAMF über den Sprachkursträger stellen.
  5. Bei Bedarf: Kinderbetreuung suchen (die MBE-Beratungsstellen können dabei unterstützen).
  6. Die Sprachschule schickt Ihnen eine Nachricht, wann der Integrationskurs beginnt.

Ich erhalte eine Verpflichtung von dem Jobcenter:

  1. Das Jobcenter vereinbart einen Termin für einen Einstufungstest bei der Test- und Meldestelle des BAMFs.
  2. Nehmen Sie den Termin wahr.
  3. BAMF testet und schlägt Ihnen eine Sprachschule vor.
  4. Melden Sie sich innerhalb von ca. 3 Tagen bei der oder einer anderen Sprachschule an.
  5. Bei Bedarf: einen Fahrtkostenantrag beim BAMF über den Sprachkursträger stellen.
  6. Bei Bedarf Kinderbetreuung suchen: Die MBE-Beratungsstellen können Sie dabei unterstützen.
  7. Die Sprachschule schickt Ihnen eine Nachricht, wann der Integrationskurs beginnt.

Ich bin EU-Bürger*in:

  1. Sprachschule meiner Wahl suchen → Link der Sprachkursträgerliste auf: www.hamburg.de/integrationskurse/ und/ oder bamf-navi.bamf.de/
  2. Anmeldung und Einstufungstest beim Sprachkursträger
  3. Antrag auf eine Berechtigung zur Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF stellen (Meist übernimmt dies die Sprachschule.)
  4. Falls vorhanden: die Nachweise über Sozialleistungen in der Sprachschule für die Kostenbefreiung abgeben (Anträge beim BAMF werden von der Sprachschule gestellt.)
  5. Bei Bedarf: einen Fahrtkostenantrag beim BAMF über den Sprachkursträger stellen
  6. Bei Bedarf: Kinderbetreuung suchen (Die MBE-Beratungsstellen können Sie dabei unterstützen.)
  7. Die Sprachschule schickt Ihnen eine Nachricht, wann der Integrationskurs beginnt.

Welche Unterlagen brauche ich (Auswahl)?

  • Verpflichtung von der Ausländerbehörde oder Verpflichtung vom Jobcenter oder Zulassungsberechtigung vom BAMF
  • gültigen Nationalpass
  • – gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder gültige Aufenthaltsgestattung (dann nur aus den Ländern Eritrea und Syrien oder bei allen anderen Ländern gelten bestimmte Voraussetzungen, die bei den MBE-Beratungsstellen erfragt werden können) oder gültige Duldung (dann Vermittlung durch das Flüchtlingszentrum Hamburg)
  • Meldebescheinigung
  • – Falls vorhanden: Nachweise über Sozialleistungen für die Kostenbefreiung, zum Beispiel Bescheid vom Jobcenter oder vom Sozialamt, Wohngeld, oder ähnliches
  • individuell weitere Unterlagen

Die MBE-Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Suche nach einem Integrationskurs und der Antragsstellung.

Worterklärungen:
BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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