Sprachen lernen
RUBRIK: INTEGRATIONSKURSE
Ich erhalte eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde:
- Sprachschule meiner Wahl suchen → Link der Sprachkursträgerliste auf: www.hamburg.de/integrationskurse/ und/ oder /bamf-navi.bamf.de/
- Anmeldung und Einstufungstest beim Sprachkursträger
- Falls vorhanden: die Nachweise über Sozialleistungen bei der Sprachschule für die Kostenbefreiung abgeben (Anträge beim BAMF werden von der Sprachschule gestellt)
- Bei Bedarf: einen Fahrtkostenantrag beim BAMF über den Sprachkursträger stellen.
- Bei Bedarf: Kinderbetreuung suchen (die MBE-Beratungsstellen können dabei unterstützen).
- Die Sprachschule schickt Ihnen eine Nachricht, wann der Integrationskurs beginnt.
Ich erhalte eine Verpflichtung von dem Jobcenter:
- Das Jobcenter vereinbart einen Termin für einen Einstufungstest bei der Test- und Meldestelle des BAMFs.
- Nehmen Sie den Termin wahr.
- BAMF testet und schlägt Ihnen eine Sprachschule vor.
- Melden Sie sich innerhalb von ca. 3 Tagen bei der oder einer anderen Sprachschule an.
- Bei Bedarf: einen Fahrtkostenantrag beim BAMF über den Sprachkursträger stellen.
- Bei Bedarf Kinderbetreuung suchen: Die MBE-Beratungsstellen können Sie dabei unterstützen.
- Die Sprachschule schickt Ihnen eine Nachricht, wann der Integrationskurs beginnt.
Ich bin EU-Bürger*in:
- Sprachschule meiner Wahl suchen → Link der Sprachkursträgerliste auf: www.hamburg.de/integrationskurse/ und/ oder bamf-navi.bamf.de/
- Anmeldung und Einstufungstest beim Sprachkursträger
- Antrag auf eine Berechtigung zur Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF stellen (Meist übernimmt dies die Sprachschule.)
- Falls vorhanden: die Nachweise über Sozialleistungen in der Sprachschule für die Kostenbefreiung abgeben (Anträge beim BAMF werden von der Sprachschule gestellt.)
- Bei Bedarf: einen Fahrtkostenantrag beim BAMF über den Sprachkursträger stellen
- Bei Bedarf: Kinderbetreuung suchen (Die MBE-Beratungsstellen können Sie dabei unterstützen.)
- Die Sprachschule schickt Ihnen eine Nachricht, wann der Integrationskurs beginnt.
Welche Unterlagen brauche ich (Auswahl)?
- Verpflichtung von der Ausländerbehörde oder Verpflichtung vom Jobcenter oder Zulassungsberechtigung vom BAMF
- gültigen Nationalpass
- – gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder gültige Aufenthaltsgestattung (dann nur aus den Ländern Eritrea und Syrien oder bei allen anderen Ländern gelten bestimmte Voraussetzungen, die bei den MBE-Beratungsstellen erfragt werden können) oder gültige Duldung (dann Vermittlung durch das Flüchtlingszentrum Hamburg)
- Meldebescheinigung
- – Falls vorhanden: Nachweise über Sozialleistungen für die Kostenbefreiung, zum Beispiel Bescheid vom Jobcenter oder vom Sozialamt, Wohngeld, oder ähnliches
- individuell weitere Unterlagen
Die MBE-Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Suche nach einem Integrationskurs und der Antragsstellung.
Worterklärungen:
BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge